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Letzte Aktualisierung:
08.12.2011

Vorsorge

Die vorgeburtliche Diagnostik

Die vorgeburtliche (pränatale) Diagnostik dient der Feststellung bzw. dem Ausschluss von Behinderungen oder Erkrankungen des ungeborenen Menschen. Hierbei  wird gezielt nach Abweichungen vom "Normalen" gesucht. Die vorgeburtliche Diagnostik gehört seit langem zum Routineprogramm der Schwangerenvorsorge.

Die vorgeburtliche Diagnostik kann durch folgende Untersuchungsverfahren geschehen:

  • Triple-Test (Vor- oder Suchtest zur Erkennung des Down-Syndroms)
  • AFP Bestimmung (Alpha-Feto-Protein)
  • Hormonbestimmung
  • Ultraschall Screening (Vermessen des Feten, Suchen nach Abweichungen vom 'Normalen')
  • Doppler-Sonographie (Blutflussmessung)
  • Nackenfaltenmessung (Nackenödem, per Ultraschall)
  • Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung)
  • Chorionzottenbiopsie (frühe Entnahme von Zellen aus der Plazenta)
  • Plazentabiopsie (Entnahme aus dem Plazentagewebe)
  • Fetoskopie (Betrachtung des Feten mit einem speziellen Endoskop)
  • Chordozentese (Nabelschnurpunktion zur Blutentnahme)
    • PIGD = Pre-Implantation Genetic Diagnosis (= verschiedene Verfahren der PID = Präimplantationsdiagnostik zur Feststellung von Gendefekten
    • FISH (Fluoreszenz-in-situ-Hybridisierung zur Feststellung von Gendefekten)
    • PGA (PreGeneticAnalysis, DNA-Test zur kombinierten Feststellung von Down-Syndrom und Einzelgendefekten, neues Verfahren der PID)

Die Verantwortung für das Ungeborene liegt bei der Mutter und sollte nicht auf die Ausführenden der pränatalen Diagnostik abgewälzt oder von diesen übernommen werden.
97 % aller Kinder werden gesund geboren und die allermeisten Schwangerschaften verlaufen normal.
 

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Der Mutterpass

Der Mutterpass wird jeder schwangeren Frau am Anfang der Schwangerschaft von der Hebamme oder der Frauenärztin/dem Frauenarzt ausgehändigt (spätestens nach der 2. Vorsorgeuntersuchung).
Der Mutterpass dient der Dokumentation der Vorsorgeuntersuchungen und gibt Auskunft über die Ergebnisse durchgeführter Untersuchungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge (wie  Blutgruppe, Rhesusfaktor, Röteln-Titer) sowie über weiterführende Diagnostik (z.B. Ultraschall, CTG).

Im Mutterpass werden auch die Geburt und der Verlauf des Wochenbettes sowie die Untersuchungsbefunde des Neugeborenen dokumentiert.
Während der Schwangerschaft sollten Sie den Mutterpass immer bei sich haben und zu den Vorsorgeuntersuchungen mitbringen.

Und wo komme ich hin?

Was bedeuten die Abkürzungen im Mutterpass?

o.B. ohne Befund (= in Ordnung) 
V.a. Verdacht auf 
SS Schwangerschaft  
SSW Schwangerschaftswoche 
negativ [ neg. - Ø ] negativer Befund z.B.
E Ø - neg. = kein Eiweiß im Urin
Ödeme Ø - neg. = keine Ödeme
positiv [ pos. + ] positiver Befund  z.B.
HT + pos. = Herztöne zu hören
E + pos. = Eiweiß im Urin

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Gesetzlich geregelte Untersuchungen (Mutterschaftsrichtlinien)

Die nachstehenden Untersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge sind gesetzlich geregelt und werden von den Krankenkassen  bezahlt.

  • regelmäßige Vorsorgeuntersuchung bei der Frauenärztin/dem Frauenarzt oder der Hebamme: Gewichtskontrolle, Urinuntersuchung, Blutdruckmessung,  Untersuchung auf Ödeme/Varizen
    Bestimmung von Blutgruppe und Rhesusfaktor
    Hämoglobin Bestimmung
    Antikörper-Suchtest 2x
    Lues-Suchreaktion (LSR)
    Röteln-HAH-Test
    Hepatitis B (HbsAG-Bestimmung)
    Chlamydien-Nachweis
    drei Ultraschalluntersuchungen (Screening)

    Bei jeder Vorsorgeuntersuchung wird
      die Lage des Kindes festgestellt,
      die kindlichen Herztöne überprüft,
      der Bauchumfang gemessen,
      das Wachstum der Gebärmutter kontrolliert und
      ggf. eine vaginale Untersuchung durchgeführt.

Die Beratung der Schwangeren zu Fragen der Lebensführung in der Schwangerschaft, Ernährung in der Schwangerschaft, Vorbereitung auf die Geburt und das  Stillen, Wahl des Geburtsortes und der Betreuung im Wochenbett, der gesetzlichen Regelungen und finanziellen Hilfen sowie zu arbeits- und versicherungsrechtlichen Fragen im Rahmen des Mutterschutzgesetzes gehört ebenso zum Betreuungsspektrum im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge.

Weitere mögliche Untersuchungen, die nach Ermessen, bei Notwendigkeit oder Verdacht durchgeführt oder veranlasst werden können:

  • PAP Test (zur Krebsfrüherkennung)
  • Tastuntersuchung der Brust (Krebsfrüherkennung
  • HIV/AIDS Test
  • Streptokokken B
  • Toxoplasmose
  • Listeriose
  • Zytomegalie
  • Herpes simplex
  • Ringelröteln
  • Windpocken
  • Pilzinfektionen
  • bakterielle Entzündungen der Scheide
  • OGTT (oraler Glukose Toleranztest)
  • spezielle Hormonbestimmungen
  • Dopplersonographie
  • Weiterführende Ultraschalldiagnostik
  • Triple Test
  • Chorionzottenbiopsie (Plazentabiopsie)
  • Amniozentese
  • Fetoskopie
  • EKG

Die Ergebnisse weiter führender serologischer Untersuchungen (wie HIV, Lues etc.) werden nicht im Mutterpass eingetragen. Es wird lediglich die Durchführung  vermerkt.

Die Vorsorgeuntersuchungen sollen bei normalem Schwangerschaftsverlauf alle 4 Wochen, in den letzten beiden Monaten alle zwei Wochen durchgeführt werden. Bei Abweichungen vom normalen  Schwangerschaftsverlauf können die Untersuchungen/Kontrollen sehr viel häufiger notwendig sein.
Bei einer Überschreitung des errechneten Geburtstermins findet die Kontrolle alle zwei Tage statt.
Die  Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft können sowohl von einer Frauenärztin/einem Frauenarzt als auch von einer Hebamme durchgeführt werden.
Idealerweise findet die Betreuung der Schwangeren in Kooperation statt. Bei ausschließlicher Betreuung durch die Hebamme wird diese die notwendigen labortechnischen (Serologie) oder anderweitigen Untersuchungen (Ultraschall) veranlassen und bei Abweichungen vom normalen Schwangerschaftsverlauf die Gynäkologin/den Gynäkologen hinzuziehen.

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