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Die Inanspruchnahme der Leistungen einer Hebammen regelt RVO §195, 196 für alle Frauen in der gesetzlichen Krankenversicherung. In der Hebammenhilfe-Gebührenordnung sind die einzelnen Leistungen definiert. Durch den Abschluss privater Behandlungsverträge können Sie zusätzliche Leistungen vereinbaren.
Danach steht jeder Frau die Betreuung durch eine Hebamme zu, die sie während der Schwangerschaft,Geburt und im Wochenbett bis zu acht Wochen nach der Geburt (ggf. auch länger) betreut. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten bis auf wenige Ausnahmen.
Als Hebamme bin ich Fachfrau für folgende Bereiche:
- Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft
- Beratung in der Schwangerschaft
- Einzelbetreuung bei Schwangerschaftsbeschwerden oder Vorwehen
- Betreuung in der Klinik bei Risikoschwangerschaften oder Komplikationen
- Geburtsvorbereitung in Kursen und Gesprächen
- Geburtshilfe (Hausgeburt, Klinik, Geburtshaus, Praxis)
- Betreuung nach der Geburt (auch nach Früh- oder Totgeburt)
- Anleitung zum Stillen und zur Säuglingspflege
- Anleitung zur Rückbildungsgymnastik
Als Hebamme bin ich auf Grund meiner Ausbildung befähigt und laut Gesetz berechtigt, die genannten Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich zu erbringen. Allerdings führe ich keine Hausgeburten durch.
Bei krankhaften Abweichungen vom normalen Schwangerschafts- oder Geburtsverlauf ist die Hebamme verpflichtet, einen Arzt zu konsultieren.
Wie Sie sehen, werden Sie von mir als Hebamme umfassend betreut.
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